Jeder Schulstandort verfügt über einen Elternrat. Dieser setzt sich aus gewählten Elternvertretungen sämtlicher Klassen zusammen. Der Elternrat trifft sich regelmässig zu Sitzungen, an denen auch die jeweilige Schulleitung und eine Vertretung der Lehrerschaft teilnehmen.
Der Elternrat befasst sich mit aktuellen, den Schulstandort betreffenden Themen. Er trägt zu einem guten Schulklima bei und informiert die Eltern regelmässig über seine Arbeit. Zu Beginn eines Schuljahres wählt der Elternrat aus seiner Mitte ein bis zwei Mitglieder in den Elternrat des Schulkreises (Kreiselternrat).
Die Vertretungen der Elternräte der Schulstandorte bilden den Kreiselternrat. Die geschäftsführende Schulleiterin nimmt an den Sitzungen mit beratender Stimme teil.
Der Kreiselternrat befasst sich mit aktuellen, den Schulkreis betreffenden Themen, insbesondere mit solchen, die sich aus den Zusammenkünften der Elternräte, der Konferenz der Elternratspräsidien, der Lehrerschaft sowie der Schulkommission als bedeutend erwiesen haben. Er vertritt die Anliegen der Eltern gegenüber der Schulleitung und der Schulkommission und informiert die Eltern regelmässig über seine Arbeit.
Zu Beginn eines Schuljahres wählt der Kreiselternrat aus seiner Mitte eine Präsidentin oder einen Präsidenten, die oder der den den Kreiselternrat nach aussen und in der Konferenz der Elternratspräsidien vertritt. Ebenfalls aus seiner Mitte wählt er zwei Mitglieder, welche der Direktion für Bildung, Soziales und Sport zuhanden des Stadtrats zur Wahl in die Schulkommission vorgeschlagen werden.
Eltern von Kindern des Zyklus 1&2 sind Teil des Elternrates Tscharnergut, im Zyklus 3 gibt es aktuell noch keinen Elternrat.