Auftrag

In den Besonderen Volksschulklassen (BVSK) werden Kinder und Jugendliche mit erhöhtem Bildungsbedarf vom Kindergarten bis zum neunten Schuljahr unterrichtet. Für den Eintritt in die BVSK ist die Abklärung der Fachstelle (EB) sowie eine Verfügung zum Angebot der besonderen Volksschule durch das Schulinspektorat Voraussetzung.

Die Lerninhalte des Unterrichts orientieren sich am Lehrplan 21 für die besondere Volksschule. Die Lehrpersonen legen die individuellen Förderziele nach dem internationalen Standard ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit) fest. Unser Ziel ist es, den Unterricht und das Therapieangebot auf die Bedürfnisse und Möglichkeiten unserer Schülerinnen und Schüler abzustimmen. Sie sollen in schulischen, sozialen, lebenspraktischen und gesellschaftlichen Fähigkeiten individuell gefördert und auf das Leben vorbereitet werden. Im Zyklus 3 setzen wir den Schwerpunkt auf die berufliche Integration. Die Jugendlichen werden durch die IV-Berufsberatung abgeklärt und ins Berufsleben begleitet.

Trägerin der Besonderen Volksschulklassen ist die Stadt Bern. Die Aufsicht hat die Schulkommission für die Besondere Volksschule (BVS) und die Besonderen Volksschulklassen (BVSK). Die BVSK werden von der Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) finanziert.